
T a r i f b e i l a g e
zur Satzung des Sterbe- und Unterstützungsvereins Dirmingen
in der Fassung vom 13.05.2013
Beitrag und Eintrittsgeld (§ 4 der o.g. Satzung)
1.1 Der Beitrag beträgt monatlich: ab 01.01.22
a) vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,50 €
b) ab dem 17. Lebensjahr 3,00 €
1.2. Der Beitrag bei Doppelmitgliedschaft beträgt monatlich:
a) vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 3,00 €
b) ab dem vollendeten 17. Lebensjahr 6,00 €
Das Eintrittsgeld beträgt ab 01.01.2022:
bis zum vollendeten 26. Lebensjahr 0,00 €
vom vollendeten 27. Lebensjahr an bis zum vollendeten
45. Lebensjahr 5/6 des Jahresbeitrages pro Lebensjahr 30,00€
c) bei Doppelmitgliedschaft doppeltes Eintrittsgeld.
1.4 Der Eintritt zur Einfachmitgliedschaft ist bis zum vollendeten 45. Lebens-jahr, zur Doppelmitgliedschaft nur bis zum vollendeten 40. Lebensjahr möglich.
Sterbegeld (§ 5 der o.g. Satzung)
2.1 Das Sterbegeld beträgt ab dem 01.07.2007 für alle Mitglieder:
a) bei einfacher Mitgliedschaft 1.475,00 €
b) bei doppelter Mitgliedschaft 2.950,00 €
Sollte ihr Interesse geweckt sein, können sie uns jederzeit gerne kontaktieren. Zumindest macht es Sinn einmal über eine Mitgliedschaft nachzudenken. Im schlimmsten und traurigsten Fall kann zumindest ein wenig Unterstützung erfolgen.