Der Sterbe- und Unterstützungsverein Dirmingen wurde bereits im Jahre 1948 gegründet. Dabei handelt es sich um einen Versicherungsverein im Sinne von § 53 des Versicherungsaufsicht Gesetzes. Im Todesfall gewährt der Verein seinen Mitgliedern ein Sterbegeld von derzeit 1.475, – Euro. Das Ziel des Vereins ist es, den Mitgliedern beim Tod einen Anteil zu den Beerdigungskosten auszuzahlen. Das Ganze bei einem geringen monatlichen Beitrag. Bei den heutigen Kosten einer Beerdigung dürfte dies für viele Menschen sicherlich ein interessanter Anreiz sein. Der Verein unterliegt der Aufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Arbeit und Verkehr in Saarbrücken. Sein Geschäftsgebiet begrenzt sich überwiegend auf die Gemeinde Eppelborn und die angrenzenden Ortschaften Dirmingens. In die Kasse können Personen aufgenommen werden, die das 2. Lebensjahr vollendet und das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Für Personen, die das 2. Lebensjahr vollendet und das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, besteht die Möglichkeit der Doppelversicherung.

Seit August dieses Jahres 2021 ist Ortsvorsteher Frank Klein Vorsitzender des Vereins. Mit dieser Neuwahl hat sich der Verein neu aufgestellt. Im Zuge der ersten Arbeitsjahre wurde die Satzung überarbeitet und die Mitgliedsbeiträge angepasst. Dabei ist eine Mitgliedschaft in dem Verein durchaus sinnvoll. Leider mussten wir zuletzt feststellen, dass immer weniger junge Menschen Interesse an unserem Verein haben. Darum möchten wir an dieser Stelle um Aufmerksamkeit werben. Es lohnt sich die Zeit zu investieren und sich einmal diesen Verein genauer anzusehen. Wie am Beispiel bei der Pflege zu sehen, lohnt es sich für sein persönliches Ableben Vorsorge zu tragen. Eine Mitgliedschaft ist schriftlich einzureichen. Das Mitgliedschaft- und Versicherungsverhältnis beginnt mit dem im Mitgliedsausweis angegebenen Tag, jedoch nicht vor Zahlung des Eintrittsgeldes und des ersten Monatsbeitrages. Die Höhe des Eintrittsgeldes und der Beiträge ergibt sich aus der Beitrags- und Leistungstabelle, die in der Satzung des Sterbe- und Unterstützungsvereins Dirmingen zu finden ist. Der Schwerpunkt unserer Vorstandsarbeit liegt darin neue Mitglieder zu werben, die irgendwann auch mal Verantwortung im Vorstand übernehmen möchten. Ein Ehrenamt in diesem Verein könnte erfüllend sein. Die Arbeit mit und für Menschen kann das eigene Selbstwertgefühl befriedigen. Unser Verein hat mit seinen über 1000 Mitglieder einen hohen Stellenwert. Der Verein benötigt dringend frisches Blut. Die Altersstruktur ist in den letzten Jahren zusehend gewachsen.

Unser Verein ist verpflichtet, alle 5 Jahre ein versicherungsmathematisches Gutachten erstellen zu lassen. Dieses muss der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. In diesem Gutachten wird festgehalten, ob die derzeitige Beitragserhebung angepasst werden muss. Ursächlich für die Beitragsanpassung sind unter anderem sinkende Zinserträge, die Senkung des Rechnungszinses (= Zins, der unter anderem für die Anlage des Vermögens des Vereins bis zum Tode des letzten Mitglieds unterstellt wird). Einfacher ausgedrückt: Der Verein benötigt mehr Geld, um bei unverändertem Beitrag das festgelegte Sterbegeld dauerhaft auszahlen zu können.

Vereine, deren letzte Begutachtung weit zurückliegt, Vereine, die regelmäßig das Sterbegeld erhöht haben und solche, die viele junge Mitglieder in ihrem Bestand haben, sind hiervon besonders betroffen. Zu dieser Kategorie gehört auch unser Verein. Wir sind unbedingt darauf angewiesen, neue Mitglieder aufzunehmen. Nur so können die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Stabilität für die Zukunft sicher gestellt. Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft oder einer Mitarbeit in unserem Verein haben, sollten Sie sich unbedingt bei uns melden.

Vorstand

Sterbeverein Dirmingen